Pflegeleistungen

Grundpflege nach SGB XI

Die Kosten von Leistungen nach SGB XI übernimmt – im Rahmen der bestehenden Pflegegrads – die Pflegekasse

  • Körperpflege und Hygiene
  • Ernährung und Nahrungsaufnahmen
  • Ausscheidung
  • Mobilität, Bewegung und Transfer
  • … und vieles mehr

Behandlungspflege nach SGB V

Behandlungspflege nach SGB V

Die Kosten von Leistungen nach SGB V übernimmt komplett die Krankenkasse.

  • Wundversorgung u. Verbandswechsel
  • Medikamentengabe
  • Infusionen und Injektionen
  • PEG-Versorgung
  • Stoma-Versorgung
  • Dekubitus-Versorgung
  • Katheterpflege
  • Kompressionsstrumpf-Versorgung

Erklärung der Abkürzungen (hier klicken):

SGB XI (Sozialgesetzbuch elftes Buch)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/

SGB V (Sozialgesetzbuch fünftes Buch)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

PEG-Versorgung (perkutane endoskopische Gastrostomie)
Von außen wird durch die Haut eine Verbindung zum Magen geschaffen, in die eine Ernährungssonde mithilfe eines Gastroskops endoskopisch eingelegt wird, zur künstlichen Kurz- oder Langzeiternährung.

Stoma-Versorgung
Ein Stoma ist eine künstlich geschaffene Verbindung von einem Hohlorgan zur Körperoberfläche. Typische Beispiele einer Versorgung mit einem Stoma sind der künstliche Darmausgang und der künstliche Blasenausgang.

Dekubitus-Versorgung
Dekubitus ist die medizinische Bezeichnung für ein Druckgeschwür. Umgangssprachlich redet man auch von Wundliegen. Ursache ist dauerhafter, starker Druck, der die Haut und das darunter liegende Gewebe bis auf den Knochen schädigen kann.